
Wohnbaugenossenschaft
ZUGERLAND
Verantwortungsvoll. Regional. Gemeinschaftlich.
Die Wohnbaugenossenschaft ZUGERLAND ist eine eigenständige Genossenschaft mit Sitz in Baar, gegründet im Jahr 2012. Unser Ziel ist es, in der Region Zug dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.
Als Mieterin oder Mieter sind Sie gleichzeitig Genossenschafterin oder Genossenschafter – und somit am gemeinschaftlichen Eigentum beteiligt. Diese solidarische Struktur stärkt nicht nur das Miteinander, sondern auch die langfristige Wohnsicherheit.
Derzeit umfasst unser Liegenschaftsbestand 12 Wohnungen in Baar.
Unsere Genossenschaft verfolgt folgende Grundsätze:
Förderung von preisgünstigem Wohnraum
durch den Bau und den Unterhalt moderner, nachhaltig geplanter WohnungenVermietung zu fairen Konditionen
ohne spekulative Absichten, im Sinne des gemeinnützigen WohnungsbausLangfristiger Erhalt der Immobilien im Besitz der Genossenschaft
zum Nutzen der MitgliederErwerb und Entwicklung von Liegenschaften
die sozialen und gemeinschaftlichen Wohnbedürfnissen dienen
Wir stehen für verantwortungsbewusstes Bauen und Wohnen – mit Weitblick und im Interesse unserer Mitglieder.

Liegenschaft
- Asylstrasse 13-15 – zentral gelegen
- Ruhige, gepflegte Wohnlage
- 12 preisgünstige Wohnungen

Wohnungen
- 4 x 2-Zimmerwohnungen
- 4 x 3-Zimmerwohnungen
- 4 x 4-Zimmerwohnungen
Über uns
Ein Team aus der Region, das für moderne, zahlbare Wohnungen einsteht.
Häufig gestellte Fragen:
Um Mitglied der Wohnbaugenossenschaft ZUGERLAND zu werden, ist ein schriftliches Beitrittsgesuch einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Nach dessen Zustimmung ist ein Anteilsschein im Wert von CHF 500.00 zu zeichnen.
Bitte beachten Sie: Die Aufnahme als Mitglied begründet keinen Anspruch auf eine Wohnung. Die Wohnungsvergabe erfolgt nach den Richtlinien der Genossenschaft und unter Berücksichtigung der aktuellen Verfügbarkeit.
Möglichkeit zur Wohnungsmiete: Mitglieder können sich um eine Wohnung bewerben – ein Anspruch auf eine Wohnung besteht jedoch nicht. Die Wohnungsvergabe liegt im Ermessen des Vorstands und richtet sich nach den geltenden Vergaberichtlinien.
Stimmrecht: Mitglieder, die volljährig sind, haben an der Generalversammlung ein Stimmrecht und können aktiv an den Entscheidungen der Genossenschaft mitwirken.
Verzinsung des Anteilkapitals: Das eingebrachte Anteilskapital kann – gemäss Beschluss der Generalversammlung – verzinst werden
Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger-Wohnbaugenossenschaften Schweiz
- Dachverband Schweiz, Hofackerstrasse 32, 8032 Zürich
- Regionalverband Zentralschweiz, Denkmalstrasse 2, 6006 Luzern
Kontakt
WBG Zugerland
c/o Jolanda Müller
Neufeldweg 7
CH-6340 Baar
- info@wbgzugerland.ch
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